Transparenz

Wie wir uns finanzieren

Wir sind alleinige Eigentümerin von Almo Nature, einer Marke für hochwertige Tiernahrung, und finanzieren uns unabhängig durch den jährlichen Erhalt von 100 % der Dividende des Unternehmens.
Dies ist der Kern der Reintegration Economy.

 

Gemäß Satzung werden 75 % dieses Betrags für Projekte und 25 % für den Stiftungsfonds verwendet. 2018 gründeten Pier Giovanni und Lorenzo Capellino die Fondazione Capellino und schenkten 2019 ihr auf ewig 100 % der Eigentums- und Stimmrechte der Almo Nature Benefit Spa. Die Stiftung wurde zum alleinigen Anteilseigner von Almo Nature und seinen Tochtergesellschaften (die Almo Nature Gruppe).

Der Verwaltungsrat von Almo Nature wird von der Fondazione Capellino ernannt, die die "Leitung und Koordination" ihrer Tochtergesellschaft behält.

 

AZIENDOGRAMMA 2024

 

Im Falle einer Veräußerung von Almo Nature würde der Erlös des Verkaufs in das Stiftungsvermögen einfließen, das ausschließlich für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Kampf gegen den Klimawandel bestimmt ist und immer bleiben wird.

Sollte die Stiftung jemals aufgelöst werden, würde ihr gesamtes Vermögen entweder an eine andere Stiftung mit ähnlichem Zweck oder andernfalls an den Staat übergehen.

Was uns auszeichnet

Fondazione unterscheidet sich in folgenden Punkten von anderen Stiftungen:

  • Ihre Gründer statteten sie bei der Gründung mit einem Vermögen aus, das sie finanziell unabhängig macht. Dieses bestand aus der alleinigen Eigentümerschaft eines Unternehmens (der Almo Nature Gruppe), einem 22 Hektar großen landwirtschaftlichen Anwesen (Villa Fortuna) und Barmitteln von 3,3 Millionen Euro.
  • Die Stiftung ist Eigentümerin des Unternehmens, nicht umgekehrt. Das bedeutet, dass der gesamte von Almo Nature geschaffene Mehrwert – also der Gewinn, der durch die Arbeit der Menschen, die Teil des Unternehmens sind, erwirtschaftet wird – nicht zur Vermehrung eines individuellen Vermögens dient, sondern durch das Engagement der Stiftung an die Natur zurückgegeben wird.

Das ist das Wirtschaftsmodell, das wir die Reintegration Economy nennen.

Die Reintegration Economy unterscheidet sich stark von anderen Ansätzen zur Verringerung der Auswirkungen, wie Corporate Social Responsibility (CSR) oder gemeinnützigen Unternehmens-Stiftungen. In diesen Fällen sind die Stiftungen von der Finanzierung durch die Spender oder Muttergesellschaften abhängig und dienen letztlich deren Bedürfnissen, die ihre Finanzierung auch jederzeit zurückziehen können. Bei uns ist dies umgekehrt.

Die Fondazione Capellino wurde von der italienischen Steuerbehörde (Agenzie delle Entrate) als "gemeinnützige, kommerzielle Einrichtung" anerkannt: eine finanziell unabhängige Holding-Stiftung, die "Leitung und Koordination" über das kontrollierte Unternehmen ausübt.

Aufgrund dieses Status unterliegt die Stiftung denselben Steuern wie alle gewerblichen Unternehmen in Italien: direkt mit der Körperschafts- und der regionale Wertschöpfungssteuer (IRES/IRAP) und indirekt über die Umsatzsteuer. Aus demselben Grund unterlagen auch die ursprünglichen Beiträge der Gründer der Schenkungssteuer.

 

Wer ist Eigentümer der Stiftung?

Die Stiftung “gehört” dem Stiftungszwecks.

Das Vermögen der Stiftung darf in keiner Weise an die Stifter zurückfallen.

Das Betriebsvermögen der Stiftung kann nur für die Projekte der Stiftung verwendet werden.

Sollte die Stiftung aufgelöst werden, fällt ihr gesamtes Vermögen entweder an eine andere Stiftung mit ähnlichem Zweck oder, falls dies nicht möglich ist, an den italienischen Staat.

Die Regeln für die Tätigkeit und die Leitung der Stiftung sind in ihrer Satzung festgelegt.

Unsere Governance-Struktur

Die Leitung der Stiftung wird durch die folgenden Organe ausgeübt:

Die Stiftungsversammlung (Assemblea delle Finalità) ernennt die Mitglieder des Verwaltungsrats, genehmigt das Budget und stellt sicher, dass die Entscheidungen de facto mit dem Zweck der Fondazione übereinstimmen.
Das Aufsichtsgremium (Comitato di Sorveglianza) überwacht die Einhaltung der Statuten, des Haushaltsplans und der Gesetze.
Der Verwaltungsrat (Consiglio di Amministrazione) setzt den Zweck der Stiftung durch die Kontrolle des Budgets um.

Die rechtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Capellino-Stiftung wird pro tempore der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY SpA übertragen.

Zudem unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Stellen des italienischen Staates.

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