Die Stiftung

Die Fondazione Capellino ist eine gemeinnützige Organisation, die sich dem Schutz der Biosphäre, insbesondere der Biodiversität, verschrieben hat.
Die Stiftung finanziert sich durch Arbeit, nicht durch Spenden, und hauptsächlich durch Gewinne – abzüglich Kosten, Geschäftskontinuität und Steuern – der Almo Nature Benefit SpA, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Fondazione Capellino. GFC S.r.l. und Arum SpA beteiligen sich mit kleineren Beiträgen an dem Modell.

Wir haben das Modell Reintegration Economy genannt. Es ist in jeder Hinsicht ein Wirtschaftsmodell.

Geschichte
Die Geschichte der Fondazione Capellino, erzählt von ihrem Gründer Pier Giovanni Capellino
 
Reintegration Economy
Die Rückkehr zur Biodiversität ist unerlässlich, anstatt die durch Arbeit erwirtschafteten Gewinne in finanziellen Reichtum für wenige umzuwandeln.

Jedes Unternehmen wirkt sich auf die Umwelt aus. Das von der Fondazione Capellino geförderte Modell zielt darauf ab, der Natur das zurückzugeben, was ihr durch menschliche Aktivitäten genommen wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Rolle der Biodiversität, von der wir Menschen nur ein Teil, nicht das Ganze sind, bei der Schaffung der Bedingungen, die das Leben, wie wir es heute kennen, auf unserem Planeten ermöglichen.

Eine Reintegration Economy entsteht immer dann, wenn Unternehmensgewinne, öffentliche Gelder und die von Einzelpersonen der Biodiversität zurückgegeben werden: Wir, Almo Nature, eine gemeinnützige Organisation zum Schutz der Biodiversität, die sich zu 100 % im Besitz der Fondazione Capellino befindet, tun dies bereits.
Almo Nature Benefit SpA
Die Stiftung befindet sich zu 100 % im Eigentum der Fondazione Capellino und ist deren Hauptfinanzierungsquelle. Mit jedem Kauf von Almo Nature Hundefutter und Katzenfutter beteiligen Sie sich an der Reintegration Economy.

Die Fondazione Capellino ist alleiniger Anteilseigner von Almo Nature. Im Jahr 2019 übergaben Pier Giovanni und Lorenzo Capellino der Stiftung 100 % des Eigenkapitals (gültig ab 1. Januar 2018) und der Unternehmensleitung (gültig ab 28. Juni 2019) der Almo Nature Benefit SpA durch eine unwiderrufliche notarielle Urkunde.

Die Stiftung übernimmt die Leitung und Koordination und bestellt den Vorstand.

Sollte die Stiftung aus derzeit sehr unwahrscheinlichen Gründen beschließen, ihre Beteiligung an Almo Nature zu veräußern, würde der aus dem Verkauf resultierende Wert zu 100 % ihrem Vermögen (Stiftungsfonds) zufallen und eine Ausschüttung an die Gründer oder Dritte nicht möglich sein.
Wem gehört es?

Der alleinige „Eigentümer“ der Stiftung ist ihr Zweck – der Schutz der Biosphäre und insbesondere der Biodiversität.

Das Stiftungsvermögen (Stiftungsfonds und Verwaltungsfonds) kann weder an die Gründer noch an deren Rechtsnachfolger zurückgegeben oder an private Dritte ausgeschüttet werden, da die Satzung die Verteilung des verbleibenden Vermögens im sehr unwahrscheinlichen Fall einer Auflösung bereits vorsieht und regelt.

Wie wird es finanziert

Die Fondazione Capellino ist finanziell unabhängig, da sie jährliche Dividenden von Almo Nature erhält, einem Unternehmen, das zu 100 % im Besitz der Foundation ist.

Ab 2025 beteiligen sich weitere Unternehmen, die ganz oder teilweise der Foundation gehören, mit kleineren Beiträgen an ihrer Finanzierung.

Dies ist das Modell der Reintegration Economy.

Die Satzung sieht vor, dass 75 % der Erträge aus dem Stiftungsvermögen dem Verwaltungsfonds zur Erreichung seiner Ziele zugeführt werden. Die restlichen 25 % fließen in den Stiftungsfonds, um die langfristige finanzielle Absicherung der Projekte zu gewährleisten.

Unternehmerstiftungen und Unternehmensstiftungen
Die Fondazione Capellino hebt sich von anderen Stiftungen ab, weil sie:

Sie ist eine von nur fünf europäischen Stiftungen, die ein Unternehmen besitzen und sowohl 100 % Eigentümer als auch gemeinnützig sind.

Andere Stiftungsarten:

– Gemeinnützige Stiftungen, die nicht 100 % des Unternehmens besitzen, sondern sich das Eigentum mit privaten Interessen teilen;

– Gemeinnützige Stiftungen mit vielfältigen Zielen, die kein Unternehmen besitzen und durch private oder öffentliche Spenden finanziert werden;

– Gewinnorientierte Stiftungen, die ein Unternehmen besitzen: Sie wurden gegründet, um das kontrollierte Unternehmen den Unsicherheiten von Nachfolgeprozessen auszusetzen;

– Gemeinnützige Stiftungen, die von Unternehmen gegründet wurden, die anstelle einer gemeinnützigen Satzung eine separate Einheit, beispielsweise eine Unternehmensstiftung, gründen, der sie Aufgaben der sozialen Verantwortung übertragen.

Die Fondazione Capellino wurde von der italienischen Steuerbehörde als „gemeinnützige kommerzielle Einrichtung“ anerkannt: eine finanziell unabhängige Holdingstiftung, die ihre Tochtergesellschaft verwaltet und koordiniert.

Aufgrund dieses Status unterliegt die Stiftung denselben Steuern wie Unternehmen in Italien: IRES (Körperschaftssteuer) und IRAP (regionale Gewerbesteuer). Die anfänglichen Zuwendungen der Gründer unterlagen jedoch der Schenkungssteuer; es ergaben sich keine Steuervorteile.

Die Fondazione Capellino ist eine aktivistische Stiftung und fördert mit friedlicher Mäßigung kulturell und politisch ihren Zweck und das Modell der Reintegrationsökonomie.
Unsere Governance-Struktur

Die Leitung der Stiftung wird durch die folgenden Organe ausgeübt:

Die Stiftungsversammlung (Assemblea delle Finalità) ernennt die Mitglieder des Verwaltungsrats, genehmigt das Budget und stellt sicher, dass die Entscheidungen de facto mit dem Zweck der Fondazione übereinstimmen.
Das Aufsichtsgremium (Comitato di Sorveglianza) überwacht die Einhaltung der Statuten, des Haushaltsplans und der Gesetze.
Der Verwaltungsrat (Consiglio di Amministrazione) setzt den Zweck der Stiftung durch die Kontrolle des Budgets um.

Die rechtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Fondazione Capellino wird pro tempore der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY SpA übertragen.

Zudem unterliegt sie der Aufsicht durch die zuständigen Stellen des italienischen Staates.

Satzung

Die Satzung ist das grundlegende Dokument, das die Ziele der Stiftung, ihre Leitungs- und Kontrollbefugnisse sowie die Geschäftsstruktur festlegt.

Im Jahr 2024 überarbeitete die Stiftung, die ursprünglich als Anwaltskanzlei konzipiert war, ihre ursprüngliche Satzung, um sie an die in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen anzupassen. Die neue Fassung der Satzung wurde am 2. Januar 2025 von der Präfektur Alessandria genehmigt.

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